Phillip
Burke LL.M. (Sydney)

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Rechtsanwalt

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Phillip Burke verfügt über langjährige Erfahrung im Gesellschafts- und Handelsrecht. Er berät Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gründer in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen – von der Gründung und Strukturierung über die laufende Betreuung, einschließlich der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, bis hin zu Gesellschafterstreitigkeiten und Haftungsthemen.

Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Begleitung von Unternehmenstransaktionen (M&A) sowie in der Beratung von Start-Ups und Investoren. Dies umfasst Finanzierungsrunden, verschiedene Finanzierungsformen – darunter Service-for-Equity / Media-for-Equity – die Verhandlung von Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen sowie die Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. In Gesellschafterauseinandersetzungen befasst er sich zudem regelmäßig mit Fragen zu behaupteten Wettbewerbsverstößen.

Im Handels- und Vertriebsrecht betreut Phillip Burke vor allem Projekte zu Kooperationsvereinbarungen und Lieferverträgen. Kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt er häufig bei Vertragsgestaltungen, oftmals in der Rolle einer ausgelagerten Rechtsabteilung.

Zu seinen Mandanten zählen Unternehmensgruppen, kleine und mittelständische Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer sowie Start-Ups verschiedenster Branchen.

Phillip Burke ist Gründungspartner der Kanzlei BROOK und gehört zu den häufig empfohlenen Anwälten im Gesellschaftsrecht im JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Nach dem Studium und Referendariat in Hamburg und Los Angeles absolvierte er einen Master of Laws an der University of Sydney in Australien.

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Kompetenzen

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